Am 11. Dezember 2020 veröffentlichte der Österreichische Verfassungsgerichtshof sein Urteil über mehrere Anträge, die zum Ziel hatten, den § 77 StGB („Tötung auf Verlangen“, also aktive Sterbe- bzw. Suizidhilfe) sowie den § 78 StGB („Mitwirkung am Selbstmord“) aufzuheben. Hier finden Sie die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Suizidprävention (ÖGS).
Downloads zum Thema |
---|
Stellungnahme der ÖGS zum Urteil des Verfassungsgerichts |
Suizidprävention ist möglich.
Unterstützen Sie uns dabei, die Zahl der Selbsttötungen in Deutschland weiter zu verringern.
Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) ist seit 1972 die übergreifende Fachgesellschaft für alle Einrichtungen und Personen, die sich in Forschung, Lehre oder Praxis mit Suizidprävention als Hilfe in Lebenskrisen befassen.
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention - Hilfe in Lebenskrisen e.V.
Geschäftsstelle:
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention
PD Dr. Gerd Wagner
Universität Jena
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Philosophenweg 3
D-07743 Jena
E-Mail: dgs.gf(at)suizidprophylaxe.de
www.suizidprophylaxe.de