Am 11. Dezember 2020 veröffentlichte der Österreichische Verfassungsgerichtshof sein Urteil über mehrere Anträge, die zum Ziel hatten, den § 77 StGB („Tötung auf Verlangen“, also aktive Sterbe- bzw. Suizidhilfe) sowie den § 78 StGB („Mitwirkung am Selbstmord“) aufzuheben. Hier finden Sie die Stellungnahme der Österreichischen Gesellschaft für Suizidprävention (ÖGS).
Downloads zum Thema |
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Stellungnahme der ÖGS zum Urteil des Verfassungsgerichts |
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