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DGS-Hilfe

Pressemitteilung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum §217 StGB

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat am 26. Februar 2020 das Urteil zum §217 StGB „Geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung“ verkündet. Das Nationale Suizidpräventionsprogramm, die Deutsche Akademie für Suizidprävention sowie die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention haben eine gemeinsame Stellungnahme veröffentlicht. Die Stellungnahme von NaSPro, DGS und DASP finden Sie hier.

Suizidprävention ist möglich.
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Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) ist seit 1972 die übergreifende Fachgesellschaft für alle Einrichtungen und Personen, die sich in Forschung, Lehre oder Praxis mit Suizidprävention als Hilfe in Lebenskrisen befassen.

Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention - Hilfe in Lebenskrisen e.V.

Geschäftsstelle:
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention
PD Dr. Gerd Wagner
Universität Jena
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Philosophenweg 3
D-07743 Jena

E-Mail: dgs.gf(at)suizidprophylaxe.de
www.suizidprophylaxe.de

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