Der gesetzliche Verbot der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung (§217 StGB) wurde am 26. Februar 2020 aufgehoben. Seitdem werden neue Regelungen für die Beihilfe zum Suizid diskutiert. Der Schutz von suizidgefährdeten Menschen darf in dieser Debatte nicht zu kurz kommen. Während Beihilfe zum Suizid in den Fokus der Gesetzgeber gerät, ist die Förderung von Suizidprävention bisher nicht gesetzlich verankert. Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention und der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband haben ein Eckpunktepapier mit Forderungen für eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention verfasst. Der Deutsche Hospiz- und PalliativVerband hat dazu eine Presseerklärung veröffentlicht.
Das Eckpunktepapier finden Sie hier.
Suizidprävention ist möglich.
Unterstützen Sie uns dabei, die Zahl der Selbsttötungen in Deutschland weiter zu verringern.
Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention (DGS) ist seit 1972 die übergreifende Fachgesellschaft für alle Einrichtungen und Personen, die sich in Forschung, Lehre oder Praxis mit Suizidprävention als Hilfe in Lebenskrisen befassen.
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention - Hilfe in Lebenskrisen e.V.
Geschäftsstelle:
Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention
PD Dr. Gerd Wagner
Universität Jena
Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie
Philosophenweg 3
D-07743 Jena
E-Mail: dgs.gf(at)suizidprophylaxe.de
www.suizidprophylaxe.de