Mit dem Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung (NotfallG) plant das Bundesministerium für Gesundheit eine umfassende Neuordnung der Akut- und Notfallversorgung in Deutschland. Ziel ist es, die Patient*innensteuerung bedarfsgerechter und effizienter zu gestalten, Notaufnahmen zu entlasten, Versorgungsbereiche besser zu vernetzen und Ressourcen gezielter einzusetzen.
Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention misst dieser Reform eine hohe Bedeutung für den Umgang mit Suizidalität bei. Menschen in akuten suizidalen Krisen oder nach einem Suizidversuch werden häufig im Rettungsdienst, in Leitstellen, Notaufnahmen oder künftig in Integrierten Notfallzentren versorgt. Entsprechend müssen ihre besonderen Bedarfe strukturell mitgedacht werden.
Die DGS begrüßt insbesondere die Stärkung integrierter Notfallstrukturen sowie die vorgesehene Sicherstellung psychiatrischer Expertise rund um die Uhr. Zugleich sieht sie eine zentrale Lücke: Der Umgang mit akuter Suizidalität wird im Entwurf nicht explizit benannt, und es fehlen klare Vorgaben zu Strukturen, Prozessen und Qualitätsstandards.
Es gibt Bestrebungen auf Bundesebene, im Rahmen eines Suizidpräventionsgesetzes eine niedrigschwellige Anlaufstelle bei suizidalen Gefährdungen einzurichten. Dies ist ausdrücklich zu begrüßen. Aus Sicht der DGS kann eine solche Struktur jedoch nicht die explizite Verankerung des Umgangs mit akuten suizidalen Gefährdungen im Kontext der Notfallversorgung ersetzen.
Aus Sicht der DGS sollten daher im weiteren Gesetzgebungsverfahren insbesondere folgende Punkte berücksichtigt werden:
- Mindeststandards zur Erkennung, Risikoeinschätzung und leitliniengerechten Versorgung suizidaler Patient*innen in allen Bereichen der Notfallversorgung,
- verbindlich geregelte Schnittstellen und strukturierte Kooperationen zwischen medizinischer Notfallversorgung, sozialpsychiatrischen Diensten und Krisenangeboten,
- qualifizierte Schulungs- und Fortbildungsanforderungen für Mitarbeitende in Rettungsdienst und Leitstellen im Umgang mit suizidalen Krisen.
Die DGS steht jederzeit für einen fachlich fundierten Austausch zur Verfügung und bietet ihre Expertise aktiv bei der Ausarbeitung und Konkretisierung entsprechender Regelungen an.