Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit dem Referentenentwurf des Suizidpräventionsgesetzes vom 28.11.2024 einen ersten Versuch unternommen, Suizidprävention gesetzlich zu verankern. Die DGS begrüßt die überfälligen Bemühungen um eine gesetzliche Verankerung, sieht beim Gesetzesentwurf jedoch erheblichen Klärungs- und Nachbesserungsbedarf.
„Der vorgelegte Entwurf wird dem Thema in seiner Bedeutung und gesamtgesellschaftlichen Tragweite nicht gerecht.“
Besonders kritisch kann die unzureichende Konkretisierung zentraler Präventionsmaßnahmen sowie die unklare Finanzierung und Einbindung bestehender suizidpräventiver Angebote gesehen werden. Auch wird versäumt, Forschung durch Förderprogramme und durch die Einrichtung einer Suizidregisterstelle nachhaltig zu stärken. Mehr dazu finden Sie in unserer Stellungnahme.
„Damit bleibt der vorliegende Referentenentwurf unvollständig, an vielen Stellen unkonkret und lässt wesentliche Aspekte einer wirksamen Suizidprävention und deren gesetzliche Verankerung unberücksichtigt.“
Die DGS fordert das Bundesministerium für Gesundheit auf, den Entwurf umfassend zu überarbeiten und dabei die Expertise von Fachgesellschaften, Forschenden und Praktizierenden stärker als bisher zu berücksichtigen. Nur so kann dafür gesorgt werden, dass das Vorhaben eines Gesetzes effektiv und nachhaltig die Prävention verbessert und von der Mehrheit der Betroffenen und Fachleute akzeptiert werden kann.
„Die Deutsche Gesellschaft für Suizidprävention steht als Ansprechpartner im Rahmen einer Überarbeitung des Referentenentwurfes gerne zur Verfügung“.
Die ganze Stellungnahme der DGS finden Sie hier.
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Pressemitteilung zum Referentenentwurf des Suizidpräventionsgesetzes