Zum Hauptinhalt springen

Wir bringen Expertise in Politik ein – für eine gesetzliche Verankerung und einen verantwortungsvollen Diskurs.

Podiumsdiskussion zur politischen Arbeit bei der DGS.

Suizidprävention politisch gestalten

Suizidprävention ist mehr als eine Aufgabe des Gesundheitswesens – sie ist eine gesamtgesellschaftliche Verantwortung, die auch politische Entscheidungen erfordert. Die DGS steht seit vielen Jahren politischen Entscheidungsträgern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene als fachliche Ansprechpartnerin zur Seite. Sie bringt wissenschaftliche Expertise ein, beteiligt sich an politischen Debatten und setzt sich für eine nachhaltige Stärkung der Suizidprävention ein.

Gleichzeitig sieht sich die DGS mit großen Herausforderungen konfrontiert: Noch immer fehlt eine gesetzliche Verankerung der Suizidprävention, viele suizidpräventive Angebote kämpfen um finanzielle Absicherung, und die Debatte um die Suizidassistenz sorgt für große Verunsicherung. Die DGS übernimmt Verantwortung und setzt sich für einen achtsamen, respektvollen und solidarischen Umgang mit Menschen in suizidalen Krisen, ihren Angehörigen sowie den Helfenden ein. Unser Ziel ist es, Verständnis zu fördern, Unterstützung zu stärken und so zu einer offenen und menschlichen Haltung in unserer Gesellschaft beizutragen.

Die DGS als Sprachrohr suizidpräventiver Bemühungen in Politik und Gesellschaft

Unsere Vision ist es, die Zahl der Suizide zu senken – durch ein solidarisches Miteinander, in dem alle Menschen Zugang zu passender Unterstützung finden. Unsere Mission ist es, einen Raum für Austausch über Suizidalität und Suizidprävention zu schaffen, Wissen über Hilfen zu vermitteln und den Diskurs in Wissenschaft und Praxis zu fördern.

Damit diese Vision Wirklichkeit werden kann, braucht es politische Rahmenbedingungen. Die DGS bringt ihre Expertise aktiv in parlamentarische und gesellschaftliche Debatten ein. Wir ringen um Positionen, regen Diskussionen an und fördern die Anerkennung unterschiedlicher Sichtweisen. Denn alle Maßnahmen zur Suizidprävention sind zutiefst stärkende Elemente der Demokratie.

Diese Haltung bedeutet für die DGS eine Einmischung in die Gesellschaftspolitik als wesentlicher Beitrag zur „Lebenslagengestaltungspolitik“ (Schulz-Nieswandt, 2020) – einer Politik, die die vielfältigen Lebensrealitäten von Menschen ernst nimmt. Indem wir Offenheit und Unterstützung fördern, stärken wir das gesellschaftliche Miteinander und tragen zu mehr Vertrauen, Zugehörigkeit und Sicherheit bei.

Als Gegengewicht zu einer unreflektierten Normausübung übernehmen wir Mitverantwortung – für uns selbst, für andere und für die gemeinsame gesellschaftliche Entwicklung. Mit Tagungen, Veranstaltungen und Fortbildungen schafft die DGS Räume für Austausch, Bewusstsein und Qualifizierung in der Suizidprävention.

Auf vielen Ebenen aktiv: Die DGS in Politik und Fachkreisen

Die DGS setzt sich seit vielen Jahren aktiv auf politischer Ebene dafür ein, die Suizidprävention in Deutschland nachhaltig zu stärken und gesetzlich zu verankern. Mit Stellungnahmen, Gremienarbeit und gezielter Öffentlichkeitsarbeit bringt sie ihre Expertise in gesellschafts- und gesundheitspolitische Debatten ein und gestaltet den Diskurs zu Suizidprävention aktiv mit.

Parlamentskreis Suizidprävention

Am 12. Oktober 2023 wurde der interfraktionelle Parlamentskreis Suizidprävention gegründet, um den Gruppenantrag für eine gesetzliche Regelung der Suizidprävention zu begleiten. Die DGS ist Ansprechpartnerin und Beraterin dieses Parlamentskreises und bringt ihre fachliche Expertise aktiv ein, um Stigmatisierung abzubauen und Menschen in suizidalen Krisen schnellen, niederschwelligen Zugang zu Hilfen zu ermöglichen. Gemeinsam mit Netzwerkpartnern fordert die DGS außerdem verbindliche Maßnahmen und finanzielle Förderung der Suizidprävention.  

Petitionen

Petitionen machen gesellschaftliche Anliegen sichtbar und setzen politischen Druck. Sie ermöglichen Bürger*innen, direkt Einfluss auf politische Entscheidungen zu nehmen. Die DGS nutzt Petitionen, um die Bedeutung der Suizidprävention zu betonen und konkrete Verbesserungen einzufordern. Ein starkes Beispiel war 2022 die Initiative „Suizidprävention geht uns alle an!“, die über 28.000 Unterstützende für ihr Anliegen gewinnen konnte.

D-A-CH-Forum Suizidprävention und assistierter Suizid

Das D-A-CH-Forum vereint Expert*innen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, um Suizidprävention und den Umgang mit assistiertem Suizid fachlich und interdisziplinär über nationale Grenzen hinweg zu gestalten. Die DGS beteiligte sich viele Jahre aktiv gestaltend und nutzte die Expertise des Forums, um Fachpersonen zu stärken, wissenschaftliche Erkenntnisse politisch einzubringen und den öffentlichen Diskurs fundiert zu begleiten.

DGPPN-Referat „Suizidologie“ 

Die DGS unterstützt das Referat „Suizidologie“ der Deutschen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN) dabei, Suizidforschung und Fachwissen in Deutschland sichtbar zu machen. Das Referat bietet Expert*innen eine Plattform für Austausch, fördert Weiterbildung und Qualitätssicherung in der Suizidprävention und liefert wissenschaftlich fundierte Erkenntnisse, die politische Entscheidungsprozesse und Maßnahmen zur Suizidprävention unterstützen.

Nationales Suizidpräventionsprogramm (NaSPro)

Das NaSPro ist ein bundesweites Netzwerk zur Förderung der Suizidprävention, das 2002 auf Initiative der DGS gegründet wurde und u. a. mit Bundestagsausschüssen, Ministerien und Medienverbänden im Austausch steht. Vorstandsmitglieder und Mitglieder der DGS bringen ihre Expertise aktiv in die Arbeitsgruppen ein, z. B. zur Suizidprävention älterer Menschen. An der Erarbeitung des Berichts „Suizidprävention in Deutschland – Aktueller Stand und Perspektiven“ aus dem Jahr 2021 waren sie mit ihrer fachlichen Expertise beteiligt. Durch diese Beteiligung macht die DGS wissenschaftlich fundierte Empfehlungen politisch und gesellschaftlich wirksam und stärkt die Vernetzung aller relevanten Akteure.

Netzwerkarbeit zur politischen Einflussnahme

Die DGS arbeitet eng mit Netzwerkpartnern wie Caritas, Malteser, Telefonseelsorge, der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und der Bundesärztekammer zusammen, um politische und gesellschaftliche Ziele wirksam umzusetzen. Durch gemeinsame Positionen und abgestimmtes Handeln werden Themen wie Suizidprävention und Suizidassistenz stärker in Politik und Öffentlichkeit verankert. Kooperationen bündeln Fachkompetenz, erhöhen die Sichtbarkeit und Reichweite der Anliegen und stärken die politische Wirkung der DGS.

Berufspolitisches Engagement der Vorstandsmitglieder

Die Vorstandsmitglieder der DGS bringen ihre berufliche Expertise aus Sozial- und Gesundheitswesen aktiv in politische und gesellschaftliche Prozesse ein. Viele sind zudem in berufspolitischen Gremien vertreten und setzen sich dort für Suizidprävention ein. So wird die Stimme der DGS fachlich fundiert und politisch wirksam in relevante Entscheidungsprozesse eingebracht.

„Eine Gesellschaft, die ihre Hand zur Selbsttötung reicht, verändert ihren Umgang mit dem menschlichen Leben.“

Udo di Fabio (2014), ehem. Verfassungsrichter

Eine Gesellschaft für Suizidprävention statt Suizidassistenz – aktuelle politische Herausforderungen

Suizidprävention rückt zunehmend in den Fokus von Politik und Öffentlichkeit. Abgeordnete des Bundes und der Länder setzen sich für bessere Hilfsangebote und ein eigenes Gesetz zur Suizidprävention ein. Trotz dieser politischen Initiativen bleibt das Engagement von Vereinen, Organisationen und Ehrenamtlichen unverzichtbar. Ohne ihren Einsatz gäbe es bis heute nur sehr wenige niedrigschwellige Hilfen für Menschen in Krisen. Ein verbindliches Gesetz zur Suizidprävention fehlt jedoch nach wie vor.

Parallel dazu gewinnen Angebote der Suizidassistenz an Bedeutung. Damit verbunden sind komplexe soziale und ethische Fragen. Die DGS sieht sich – ebenso wie die Gesellschaft insgesamt – in der Verantwortung, diese Fragen offen und verantwortungsvoll zu diskutieren. Bereits 2014 warnte der ehemalige Verfassungsrichter Udo Di Fabio vor den Risiken einer Liberalisierung der Sterbehilfe. Er machte deutlich, dass dadurch gerade auf besonders verletzliche Menschen ein erheblicher Druck entstehen könnte.

Angesichts dieser Entwicklungen fordert die DGS klare gesetzliche Regelungen – sowohl für die Suizidprävention als auch für die Suizidassistenz. Nur so können Betroffene, Angehörige, Helfende und die Gesellschaft insgesamt geschützt und nachhaltig unterstützt werden.

Das Bild zeigt eine weibliche Person, die eine Ansprache hält.

Die DGS fordert eine gesetzliche Regelung der Suizidassistenz

Eine erhebliche Herausforderung für die Suizidprävention stellen die gesellschaftlichen und politischen Debatten rund um den assistierten Suizid dar. Das Bundesverfassungsgericht hat 2020 entschieden, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht auch das Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben umfasst.

Die DGS erkennt dieses individuelle Recht auf Selbstbestimmung ausdrücklich an. Gleichzeitig setzt sie sich intensiv mit den rechtlichen und gesellschaftlichen Folgen der Beihilfe zum Suizid auseinander.

Hilfe zum Leben muss Vorrang haben

Aus Sicht der Suizidprävention ist ein Suizidwunsch vor allem Ausdruck tiefer seelischer Not. Menschen, die ihr Leben beenden wollen, erleben meist große Verzweiflung, Ohnmacht und Ausweglosigkeit. Oft fehlen ihnen in diesem Moment Perspektiven und tragfähige Alternativen.

Die DGS setzt sich dafür ein, dass Suizidprävention immer Vorrang hat: Jeder Mensch, der an Suizid denkt, sollte zuerst Hilfe und Unterstützung erhalten, die neue Wege und Alternativen zum Suizid eröffnet. Hilfe zum Leben muss vor Hilfe zum Sterben stehen.

Gleichzeitig besteht ein dringender Bedarf an klaren gesetzlichen Regelungen für die Suizidassistenz. Die derzeitige Praxis lässt zu viel Raum für Unsicherheiten und Missbrauch. Angesichts der sensiblen und hochkomplexen Natur dieser Thematik fordert die DGS eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen.

Die DGS setzt sich für ein Suizidpräventionsgesetz ein

Die Einführung eines Suizidpräventionsgesetzes ist ein entscheidender Schritt, um Suizidprävention als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verbindlich zu verankern und dauerhaft zu finanzieren. Mit dem Entschließungsantrag des Deutschen Bundestages im Juli 2023 wurde hierfür ein wichtiger Weg eröffnet. Ziel eines solchen Gesetzes ist es, präventive Maßnahmen zu stärken, Hilfsangebote besser zu vernetzen und die Forschung nachhaltig zu fördern. Auch der Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD aus dem Jahr 2025 sieht die Verabschiedung eines solchen Gesetzes ausdrücklich vor.

Die DGS begrüßt diese Entwicklungen, drängt jedoch auf eine konkrete Umsetzung. Sie weist darauf hin, dass bisherige Entwürfe – wie der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit vom 28.11.2024 – den Anforderungen an eine wirksame Suizidprävention bislang nicht gerecht wurden. Notwendig sind vor allem klare Regelungen zur Finanzierung, zur Einbindung bestehender suizidpräventiver Angebote sowie zur Erhebung und Bereitstellung verlässlicher Daten zu Selbsttötungen, Suizidversuchen und speziell assistierten Suiziden.

Als Dachgesellschaft macht die DGS deutlich: Suizidprävention muss Vorrang vor Suizidassistenz haben. Menschen in Krisen brauchen verlässliche Unterstützung, Schutzräume und Hoffnung. Deshalb fordert die DGS, die politische Priorisierung der Suizidprävention durch die Verabschiedung eines wirksamen Suizidpräventionsgesetzes endlich sicherzustellen – und steht den politischen Entscheidungsträgern dabei mit ihrer Expertise als Ansprechpartner zur Seite.

Pressemitteilung „Suizidprävention vor Suizidassistenz!“ vom 6. Juli 2023

Stellungnahme der DGS zum Referentenentwurf des Suizidpräventionsgesetzes

Finanzielle Sicherheit, flächendeckende Angebote und Ausbau bestehender Hilfen – die zentralen Forderungen der DGS

Bevor über die Regelung der Suizidassistenz entschieden wird, braucht es ein verlässliches Gesetz, das die Suizidprävention auf ein stabiles Fundament stellt. Die Diskussion über ein Suizidpräventionsgesetz und seine konkrete Ausgestaltung dauert weiterhin an.

Für die DGS ist wichtig: Ein wirksames Gesetz sollte bestehende Hilfen sichern und ausbauen, eine bundesweite Koordinationsstelle schaffen, besonders gefährdete Gruppen gezielt schützen und die Forschung langfristig stärken.

  • Verlässliche Finanzierung und Vernetzung
    • Suizidprävention muss flächendeckend gewährleistet sein. Damit sich Einrichtungen und regionale Netzwerke auf ihre Arbeit konzentrieren können, brauchen sie finanzielle Sicherheit statt Existenzängste.
  • Bundesweite Informations- und Koordinationsstelle
    • Eine bundesweite Informations- und Koordinationsstelle, mit einer Website und Social-Media-Angeboten, die neben Hilfsangeboten auch Forschungsbemühungen bündelt und koordiniert.
  • Maßnahmen zur Suizidprävention in Risikogruppen
    • Wie beispielsweise Menschen im Autismus-Spektrum, im Justizvollzug, Menschen mit chronischen Erkrankungen, Menschen aus der queeren Community, Angehörige und Hinterbliebene.
  • Stärkung von Hilfen im Alter und in der Palliativversorgung
    • Gegen gesellschaftlichen und ökonomischen Druck zum assistierten Suizid und für ein Zusammenleben, das die Vulnerabilität des Menschen anerkennt und ein würdevolles Leben für alle ermöglicht.
Cookie Consent mit Real Cookie Banner