Über 10.000 Menschen sterben in Deutschland jedes Jahr durch Suizid. Trotz
fraktionsübergreifender Beschlüsse im Bundestag und jahrelanger politischer Debatten fehlt bis heute ein fundierter Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz.
„Wir haben keine Zeit mehr für wage Absichtserklärungen oder zeitlich befristete
Modellprojekte, die nach ein paar Jahren wieder eingestellt werden müssen, da es keine
verlässliche und dauerhafte Finanzierung gibt“, erklärt Uwe Sperling, stellv. Vorsitzender der DGS, anlässlich eines aktuellen Appells der Deutschen Gesellschaft für Suizidprävention e. V. (DGS) und anderen Organisationen sowie Fachgesellschaften an die Bundestagsabgeordneten.
Ute Lewitzka, Vorsitzende der DGS macht deutlich: „Suizide sind in den meisten Fällen
vermeidbar – aber nur, wenn die Politik jetzt den Mut aufbringt, ein Gesetz mit Substanz, klarer Finanzierung und starker Infrastruktur zu verabschieden. Es ist überfällig.“
Das Bündnis, dem neben der DGS weitere in der Suizidprävention engagierte Akteure
angehören, hat den Abgeordneten des Deutschen Bundestages konkrete fachliche
Empfehlungen für die Ausgestaltung eines solchen Gesetzes mit nachfolgenden Schwerpunkten vorgelegt:
- Eine bundesweit einheitliche, kostenlose Rufnummer: Menschen in suizidalen Krisen brauchen eine sofort erreichbare, anonyme und bundesweit koordinierte Erstanlaufstelle. Diese muss unkompliziert, gebührenfrei und rund um die Uhr besetzt sein.
- Ausbau von Beratung, Psychiatrie sowie Hospiz- und Palliativversorgung: Prävention funktioniert nur im Netzwerk. Bestehende Online-, Telefon- und Vor-Ort-Beratungsstellen müssen langfristig und auskömmlich finanziert werden. Gleichzeitig müssen die psychiatrische Versorgung sowie die Hospiz- und Palliativmedizin gestärkt und verzahnt werden, um Menschen in schwersten Lebenskrisen und an ihren Lebensenden eine würdevolle Alternative zur Selbsttötung zu bieten.
- Konsequente Methodenrestriktion: Die Sicherung bekannter Hotspots (wie Schienenabschnitte oder Brücken) sowie rechtliche Hürden für den Zugang zu potenziell tödlichen Substanzen müssen gesetzlich verankert werden. Zudem fordert das Bündnis wirksame Maßnahmen gegen eine gesellschaftliche Normalisierung der Suizidassistenz.
- Hilfe für An- und Zugehörige sowie Hinterbliebene: Ein Suizid hinterlässt tiefe Wunden im gesamten Umfeld. Ein gutes Gesetz muss auch die Unterstützung für An- und Zugehörige in Krisen sowie für Hinterbliebene nach einem Suizid dauerhaft und verlässlich absichern.
Die fachlichen Empfehlungen können unter diesem Link vollständig eingesehen werden.
„Ein gutes Suizidpräventionsgesetz kostet Geld – aber kein Gesetz zu haben, kostet jeden Tag Menschenleben“, so Christian Petzold, Vorstandsmitglied der DGS. „Die Abgeordneten im Bundestag haben es jetzt in der Hand, diesen gesetzlichen Meilenstein endlich auf den Weg zu bringen und dauerhaft im System zu verankern.“