Noch immer fehlt in Deutschland eine verbindliche gesetzliche Grundlage zum Schutz gefährdeter Menschen. Deshalb muss möglichst bald ein umfassendes Suizidpräventionsgesetz verabschiedet werden. Darauf drängte zuletzt mit überwältigender Mehrheit abermals der 129. Deutsche Ärztetag. Beratung, Aufklärung, niedrigschwellige Hilfsangebote und die Förderung psychosozialer Unterstützungsstrukturen müssten bundesweit gewährleistet und finanziell absichert werden. Die DGS hat den Beschluss ausdrücklich begrüßt.
Aus Sicht der DGS ist klar, dass dies zeitlich vor oder zumindest gleichzeitig zu einer neuen Gesetzesinitiative zur Suizidhilfe geschehen muss. Nach der gescheiterten gesetzlichen Neuregelung der Suizidhilfe vor zwei Jahren arbeiten fraktionsübergreifend Abgeordnete an einer neuen Gesetzesinitiative.
Mit besonderer Sorge sehen wir zugleich die aktuellen Entwicklungen rund um den assistierten Suizid. Es verstärken sich Tendenzen einer gesellschaftlichen Normalisierung des Suizids. Internationale Berichte (z. B. aus Kanada, Belgien und den Niederlanden) zeigen, dass sich Menschen mit fortschreitendem Pflegebedarf angesichts von befürchteten Belastungen für ihr Umfeld oder die Gesellschaft implizit oder explizit zum Suizid gedrängt fühlen können. Daher ist der Gesetzgeber aufgerufen, ohne weiteren Aufschub, Regelungen zu treffen, um z.B. zu überprüfen, ob die Entscheidung zum assistierten Suizid wirklich ohne äußeren Druck getroffen wird.
Die Unterstützung des assistierten Suizids, das politische Zuschauen und Zaudern ist keine Suizidprävention.
In Deutschland liegt die Zahl der jährlichen Suizidtoten bereits jetzt bei über 10.000. Insbesondere alte und kranke Menschen brauchen die Sicherheit, dass ihr Leben geschützt wird, gerade in vulnerablen Lebensphasen der Multimorbidität.
Angesichts der großen Verantwortung, die der Gesetzgeber in diesem Bereich trägt, muss der Deutsche Bundestag zunächst eine umfassende gesetzliche Regelung der Suizidprävention verabschieden. Sowohl die konkrete Umsetzung einer Nationalen Suizidpräventionsstrategie als auch ein überarbeiteter Entwurf für ein Suizidpräventionsgesetz lassen jedoch weiter auf sich warten.
Die DGS wendet sich entschieden an die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene, weiter die finanzielle Förderung erfolgreicher und notwendiger Suizidpräventionsprogramme für alle Altersgruppen zu ermöglichen. Momentan stehen zahlreiche Projekte vor dem Aus. Die DGS wird weiterhin mit den politischen Entscheidungsträgern auf allen Ebenen den Dialog suchen und darauf hinwirken, dass es nicht zu weiteren Streichungen von den so notwendigen Angeboten zur Suizidprävention kommt, denn Suizidprävention ist, ganz im Sinne unserer Vorsitzenden Ute Lewitzka, auch ein wesentlicher Faktor zum Erhalt und zur Stabilisierung unserer Demokratie.